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Externe Dienststellen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

KESB Oberland West

Amthausgasse 4
Postfach 74
3714 Frutigen

Tel. 031 635 22 75
Fax 031 635 22 99

info.kesb-ow@be.ch
KESB Oberland-West Frutigen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Eltern werden, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn sie die Gefährdung eines Kindes oder einer erwachsenen Person vermutet. Erhält die KESB eine Meldung über eine Gefährdungssituation, dann prüft sie, ob ein Unterstützungsbedarf besteht und wie geholfen werden kann. Die KESB klärt die Situation ab, trifft Entscheidungen und kann Schutzmassnahmen anordnen und überwachen. Gegen die Entscheide der KESB kann Beschwerde erhoben werden. Die KESB handelt immer dann, wenn die Familie oder andere Angebote die nötige Unterstützung nicht mehr gewährleisten können.

Im Kanton Bern gibt es elf kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und eine burgerliche KESB. Wenden Sie sich jeweils an die für die entsprechende Region zuständige Stelle. Für die Gemeinde Wimmis ist dies die KESB Oberland West in Frutigen.

Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental

Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental

Amthaus
Postfach
3714 Frutigen

Tel. 031 635 23 50
Fax 031 634 52 15

Regierungsstatthalteramt
Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental

Für jeden der zehn Verwaltungskreise des Kantons Bern wählen die Stimmberechtigten eine Regierungsstatthalterin oder einen Regierungsstatthalter. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sind das Bindeglied zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Sie vertreten den Regierungsrat im Verwaltungskreis und setzen sich beim Kanton für die Anliegen der Gemeinden und der Bevölkerung ein. Zudem nehmen sie gesetzliche Aufgaben im Bereich der Verwaltung und Verwaltungsjustiz wahr.

Die Aufgaben der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sind sehr vielseitig:

  • Sie beurteilen Beschwerden gegen Entscheide der Gemeindebehörden z.B. über Reglemente, Gebühren, Verkehrsmassnahmen, Einbürgerungsentscheide, im öffentlichen Beschaffungswesen, Sozialhilferecht, Personalrecht usw.
  • Sie beurteilen komplexe Baugesuche.
  • Sie sind Aufsichtsbehörde über die Gemeinden sowie über die Feuerwehren.
  • Sie erteilen Bewilligungen für Restaurants und Veranstaltungen, im bäuerlichen Bodenrecht, im Erbrecht, für Prostitutionsbetriebe sowie an Personen aus dem Ausland, die im Kanton Bern ein Grundstück kaufen wollen.
  • Sie führen und koordinieren in ausserordentlichen Lagen.
Kantonspolizei

Polizeiwache Spiez
Seestrasse 30
3700 Spiez

031 638 86 10
Webseite Kantonspolizei
Kontaktformular Kantonspolizei

Regionaler Sozialdienst Spiez

Regionaler Sozialdienst Spiez

Sonnenfelsstrasse 1
3700 Spiez

Tel. 033 655 33 55

Soziale Dienste Spiez
Soziale Dienste Spiez

Die Gemeinde Wimmis hat sich im Jahr 2002 den Sozialen Diensten Spiez angeschlossen. Dies ermöglicht eine umfassende und professionelle Beratung in allen möglichen Bereichen. Im Kanton Bern ist nach der Sozialhilfegesetzgebung jede Gemeinde verpflichtet, allen ihren Mitbürgern ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Die Gemeinden sollen sich bemühen, die Ursachen von Bedürftigkeit zu beheben, sowie drohende Verarmung zu verhüten. Die Sozialdienste bearbeiten die Anliegen der hilfesuchenden Einwohner im Auftrag der Gemeinde Wimmis.

AHV-Zweigstelle Thun

AHV-Zweigstelle Thun

Hofstettenstrasse 14
Postfach 145
3602 Thun

Tel. 033 225 82 59
Fax 033 225 89 10

AHV-Zweigstelle Thun
AHV-Zweigstelle Thun

Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und ein Dienstleistungsbetrieb der Sozialversicherungen. Sie ist zuständig für die Bevölkerung der Gemeinden Thun, Heiligenschwendi, Hilterfingen, Oberhofen, Reutigen, Spiez, Wimmis und Zwieselberg.

Zivilstandsamt Oberland-West

Zivilstandsamt Oberland-West

Scheibenstrasse 3
3600 Thun

Tel. 031 635 43 00
Fax 031 635 43 19

Zivilstandsamt
Zivilstandsamt Oberland-West

Dienstleistungen mit Terminvereinbarung

Melden Sie sich vorher an für die folgenden Dienstleistungen:

Pass- und Identitätskartendienst

Ausweiszentrum Thun

Scheibenstrasse 3
3600 Thun

Tel. 031 635 40 00

Pass- und Identitätskartendienst
Pass- und Identitätskartendienst

Sie können Ihre/n neuen Ausweis/e via Internet beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine E-Mail-Adresse, die Ihnen persönlich zugeordnet ist oder die Sie mit einer Person Ihres Vertrauens teilen. Link für Bestellung Pass und ID

Grundbuchamt Oberland West

Grundbuchamt Oberland West 

Amthausgasse 4
3714 Frutigen

Tel. 031 635 23 79
Fax 031 634 51 91

Grundbuchamt Frutigen
Grundbuchamt Frutigen

Was ist eigentlich das Grundbuch, wann müssen Sie Handänderungssteuern bezahlen und welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Hier finden Sie Informationen zu den übergeordneten Themen der Grundbuchämter.